Energieeffizienz | Gebäude
WELCHE LÖSUNGEN
SIND NOTWENDIG UND
WELCHE LOHNEN SICH?

Wohngebäude

Hier setzt Energiefeld an und unterstützt Sie in der Analyse und dem Management Ihrer Eigenenergieerzeugung oder der Energiebeschaffung. 

Nicht-Wohngebäude

Für viele Unternehmen ist die Eigenenergieerzeugung eine gute Option, um ihren Strom- und Wärmebedarf mit höherem Wirkungsgrad und geringeren Emissionen und dadurch mit niedrigeren Kosten zu decken.

SANIERUNG IN EINEM (iSFP)
POTENTIALE
ERKENNEN
AUDIT DIN V18 599
BEWERTUNG
VON GEBÄUDEN
EINZELMAßNAHMEN UND FÖRDERUNGEN
DÄMMUNG, SCHUTZ
SPAREN BEZAHLBAR

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Wir decken das energetische Einsparpotenzial ihrer Gebäude und energetische Schwachstellen auf und schlagen technisch und wirtschaftlich sinnvolle Verbesserungen vor. Wir sind unabhängig und können daher objektiv beraten, ob energetische Maßnahmen technisch notwendig sind und welche sich lohnen.

Unter Berücksichtigung des finanziellen Aufwandes für die Modernisierung, der Energieeinsparung, der Veränderungen der Energiepreise lässt sich neben der Umweltentlastung einer Maßnahme auch die Wirtschaftlichkeit errechnen. Mit dem Ziel einen energetischen, individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen, werden die Maßnahmen entsprechend priorisiert. Unser oberstes Ziel dabei ist es die langfristige Verbesserung der Ausgangssituation. Sinnvoll ist daher eine Beratung immer vor Beginn einer Sanierung. 

Eine Form der Energieberatung für Wohngebäude ist die Energieberatung-vor-Ort nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Anschließend folgt die Beantragung von Fördermitteln. Als zertifizierte Energie-Effizienz-Experten begleiten wir Sie selbstverständlich auch durch diese Maßnahmen.

  • Eine Beurteilung der energetischen Qualität der thermischen Hülle (Außenwände, Fenster, Türen, Dach/ oberste Geschoßdecke, Kellerdecke/ Bodenplatte)
    sowie der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Verteilung)
  • Informationen über den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäude
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  • Ermittlung der Energie-Einsparpotentiale unter wirtschaftlichen Aspekten
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  • Erhalt eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser verhilft auch zu einem zusätzlichen Zuschuss (iSFP-Bonus) bei den Fördermitteln in Höhe von 5% auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme(n) an der thermischen Gebäudehülle
  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter/Pächter
  • Ihr Gebäude steht in Deutschland
  • der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück
  • das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen
  • Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten (klassische Mehrfamilienhäuser)

  • Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung

  • Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen
1. Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberater stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.

2. Der Energieberater hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht darzulegen (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.

3. Nach dem Erläuterungsgespräch (telefonisch möglich) müssen Sie und der Energieberater die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt.

Energieberatung Nicht-Wohngebäude
(Modul 2 – DIN V 18599)

Im Gegensatz zu einer Energieberatung für ein privat genutztes Wohngebäude hat der wirtschaftliche Aspekt für Besitzer eines Nicht-Wohngebäudes in der Regel einen höheren Stellenwert. Häufig durch externe Mieter genutzt stellt sich die Frage nach potentiellen Einsparmöglichkeiten, die auf andere Nutzungszeiten und Möglichkeiten als die eines privat genutzten Gebäudes ausgelegt sind. 

Bei einem Nicht-Wohngebäude werden zusätzliche zu den auch bei einem Wohngebäude bilanzierten Komponenten (Heizung und Trinkwarmwasserbereitung) auch Lüftung, Kühlung und Beleuchtung bilanziert. Basis ist die DIN V 18599.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Eigentümer eines Nicht-Wohngebäudes für diesen Beitrag zum Klimaschutz mit dem Modul 2: Der Energieberatung nach der DIN V 18599.

Im Fokus stehen hier der Einbezug der Möglichkeiten Erneuerbarer Energien und höchstmöglicher Energieeffizienz im Planungsprozess sowie bei den folgenden Entscheidungen. Förderfähig ist sowohl ein energetisches Konzept, was einen schrittweisen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen aufzeigt als auch ein Konzept über eine sogenannte „Sanierung in einem Zug“, das ein bundesgefördertes KfW-Effizienzgebäude zum Ziel hat. Die Höhe der Förderung ist gekoppelt an die Nettogrundfläche des jeweiligen Gebäudes, beträgt maximal 80% des förderfähigen Beratungshonorars und beläuft sich höchstens auf 8.000 Euro.

GEMEINSAM ZU MEHR
ENERGIEEFFIZIENZ.

Energieausweis

Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt vor, dass dem Eigentümer bei der Fertigstellung eines Neubaus ein Energieausweis zu übergeben ist. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen muss dem Kauf- oder Mietinteressenten ein “Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz” vorgelegt werden.

Wärmeschutznachweis

Diese Art des Nachweises ähnelt dem bedarfsorientiertem Energieausweis. Hier wird auch eine objektive Einschätzung des Gebäudes auf Grundlage der Zeichnungen vorgenommen, allerdings mit dem Unterschied, dass hier bestimmte Vorgaben (EnEV/KfW), bei Außenbauteilen sowie Anlagentechnik, eingehalten werden müssen. Dies hat eine detaillierte Beurteilung zur Folge.

Wärmebrückenberechnung

Eine Wärmebrücke ist ein Bereich z.B. an der Außenwand, an dem der Wärmestrom mit geringerem Widerstand (also einfacher) fließen kann. Dies führt in diesen Bereichen zu niedrigen Oberflächentemperaturen und kann je nach Größe und Ort negative Auswirkungen auf den Energieverbrauch, Feuchtigkeitsausfall und Gefährdung der Bausubstanz haben.

INDIVIDUELL FÖRDERN

Jedes Gebäude ist individuell – in seiner Architektur, seiner Statik, seiner Lage und Ausrichtung und nicht zuletzt durch seine Bewohner und deren Komfortwünschen.

Durch eine unabhängige Energieberatung werden Ihnen Einsparpotentiale und sinnvolle Investitionen in ihr individuelles Gebäude präzise dargestellt!

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+49 (0)2571 9180815

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Stefan Jahn
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